Im Zweifel: erst der Arzt, dann alles andere
Diese Übersicht ersetzt keine medizinische Einschätzung. Sie soll helfen einzuordnen, wann Physiotherapie
überhaupt erst zum Thema werden kann.
Sofort ärztlich abklären lassen (im Zweifel Notruf 112)
- Plötzlicher, sehr starker Schwindel, der erstmalig auftritt
- Schwindel zusammen mit Sehstörungen, Doppelbildern, Sprechstörungen oder herabhängendem Mundwinkel
- Schwindel mit Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühl oder Gangunsicherheit, die neu ist
- Schwindel mit Brustschmerzen, Herzrasen oder Bewusstseinsstörungen
- Schwindel nach einem Sturz oder einer Kopfverletzung
Zeitnah ärztlich abklären lassen
- Schwindel, der neu auftritt oder sich in Charakter/Häufigkeit deutlich verändert
- Schwindel mit Hörminderung, Ohrgeräuschen oder Ohrenschmerzen
- Schwindel, der mit der Einnahme neuer Medikamente zusammenfällt
Wann Physiotherapie sinnvoll ergänzen kann
Wenn eine ärztliche Abklärung bereits erfolgt ist und eine Ursache benannt wurde, die physiotherapeutisch beeinflussbar ist – etwa Lagerungsschwindel oder ein Zusammenhang mit der Halswirbelsäule – kann eine gezielte Schwindeltherapie sinnvoll sein. Mehr dazu in den Artikeln Lagerungsschwindel: Ursachen und was hilft und Schwindel durch die Halswirbelsäule.
Ärztlich abgeklärter Schwindel, der weiterhin einschränkt?
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